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REGRESAR A

 


Sie wollen ein Einfamilienhaus für sich und Ihre Familie bauen.

Sie wollen erstklassige EFH für Ihre anspruchsvollen Kunden bauen.

Sie wollen Ihr Haus energetisch sanieren und renovieren.






Sehr wichtige Vorbemerkungen,
aus gegebenem Anlass:

 







 

 

 


 

 

 

 

 


 


Sie haben in den Medien viel über verantwortungslose Bauträger und -betreuer gehört, Firmen, die ihre Kunden ruinieren, leider ebenso jedoch von unerfahrenen Architekten + Ingenieuren. Dies sind sicherlich Ausnahmen, obwohl durch den Kostendruck und den Preisverfall viele Bauvorhaben betroffen sind, und mit ihnen die - in der Regel - dann vor existentiellen Problemen stehenden Bauherren. Die Kosten sind sicherlich ein entscheidendes Moment beim Bau eines Hauses, jedoch spielt auch die Verlässlichkeit des Partners und die Gestaltung des Bauwerkes eine sehr wichtige - vielleicht die wichtigste - Rolle, sowohl was Funktionalität und Technik, als auch was das Aussehen des Hauses angeht. Der natürliche Partner bei der Herstellung Ihres neuen Heims ist sicher immer noch Ihr Architekt + Ingenieur, auch im Rahmen des Bauconsulting. Bei ihm ist all dies generell gesichert, aber es gibt natürlich auch andere Möglichkeiten, ein Haus zu erwerben. Immer ist es jedoch gut, alle Leistungen aus einer Hand zu erhalten, schon der Gewährleistung wegen. Übrigens: Ihr Architekt + Ingenieur haftet in der Regel persönlich und ist versichert - GmbH's können von heute auf morgen verschwinden! Lassen Sie sich in jedem Fall mindestens 10 Referenzobjekte aus mindestens 5 Betriebs-/Berufsjahren mit Namen, Adresse und Telefon geben und besuchen Sie diese persönlich ohne Begleitung des Referenzgebers. Lassen Sie sich auch Baubeschreibungen und Vertragsmuster geben. Nur so können Sie einigermaßen sicher gehen, nicht an unseriöse Partner zu geraten. Zumindest sollten Sie einen Bauconsulter mit der Begleitung Ihres BV beauftragen, falls Sie einen Bauträger mit den Arbeiten betraut haben. Es kostet weniger, als Sie sich vorstellen und bringt mehr als Sie ahnen.

 

Und noch etwas: Entgegen den Architekten- und Ingenieurleistungen, die in der Regel Bauträger und Hausbaufirmen bieten - nämlich rein für das Haus - bietet der vom Bauherrn direkt unter Vertrag genommene Bauconsulter bzw. Architekt + Ingenieur den vollen Leistungsumfang in der Planung bis zum Bauantrag, auf Anfrage auch baubegleitende Beratung, auch für die konstruktive Einbindung in das Grundstück und die Anbindung an die öffentlichen Ver- und Entsorgungssysteme


Bedenken Sie, dass eine billige Planung i.d.R. höhere Kosten bei der Herstellung des Bauwerks nach sich zieht, nicht nur was den Flächenverbrauch, sondern auch was die Kosten des Tragwerks und die energetische Planung angeht. Ein kleines Beispiel: Eine vollständige Planung kostet ca. 11,7 % des Gesamtaufwands für Ihr Haus. Sparen Sie die Hälfte ein (ca. 9.500 €) und bauen dann 2-4 % größer als notwendig, haben Sie bereits 4.000 -8.000 € verloren, erhöhen sich  dabei die Kosten des Tragwerks um 3-5 %, haben Sie weitere 2.500 - 3.500 € verloren usw. Und Sie merken es nicht. Handeln lohnt sich schon, aber alles hat seine Grenzen. Wenn dann ein Haus dasteht, was Ihnen auf die Dauer nicht gefällt und obendrein technisch nicht i.O. ist, ärgert es Sie 30 Jahre lang.


   
Was zählt:

 



 

 

 

 

 

 

Im Endeffekt zählt, ein optimal betreutes Haus zu erhalten, entweder so, dass der Bauconsulter im Wege der Nachsorge gem. Honorarordnung dafür sorgt, dass die eingesetzten Bauunternehmer im Rahmen der VOB und des BGB für ihre Leistungen garantieren (wenn Sie dies so bestellen), oder dass Sie das Haus bei einem Bauträger kaufen und dieser im Rahmen seiner vertraglichen Gewährleistung garantiert. In jedem Fall ist es interessant, von Beginn der Konkretisierung Ihres Bauwunsches an einen Bauconsulter oder Architekten + Ingenieur Ihres Vertrauens einzuschalten, der auch bei bauträgerbetreuten Häusern wertvolle kontrollierende Dienstleistungen erbringen kann, um Ihnen Sicherheit über die angebotene Qualität zu geben. Das kann auch schon im Vorfeld bei der Beurteilung der Seriosität von Angeboten der Bauträger gelten, so wie dabei, ob das Ihnen angebotene Grundstück für Ihren Bauwunsch geeignet ist. Bestehen Sie bei einem Bauträger auch auf weitestgehender Individualität Ihres Hauses. Er kann Sie Ihnen liefern, u.U. gegen sehr geringen Aufpreis, da er bauvorlageberechtigte Architekten und/oder Ingenieure beschäftigen oder beauftragen muss. Hat er diese nicht zur Verfügung, sollten Sie sich unbedingt an einen anderen wenden. Ich selbst liefere Planungs- und Consultingleistungen an Bauträger, womit eine effektive Betreuung der Kunden dieser Firmen gewährleistet ist. Zwischen diesen hier aufgezeigten Extremen gibt es noch viele andere Möglichkeiten, nur bestimmte Teile meiner Leistungen zu beauftragen, hierzu informieren Sie sich bitte unter Leistungen und Honorare.

 

   

Entscheiden Sie sich

für den Bauconsulter bzw. den Architekten + Ingenieur

 

 

 

 

 

Sollten Sie sich dafür entscheiden, einen Bauconsulter bzw. Architekten + Ingenieur direkt zu beauftragen, biete ich Ihnen nun hier die Möglichkeit, durch ein neues Vertragsmodell die Sicherheit zu gewinnen, die bei einem Vertrag mit einem Bauträger gewährleistete Kostensicherheit auch bei mir als Bauconsulter zu erhalten. Dies wird im Folgenden dargestellt. Natürlich ist es immer möglich, außerhalb der unten dargestellten Hausmodelle mit ihren bekannten Kostenstrukturen mit mir auch Häuser zu bauen, die vollkommen andere Designs haben. Bringen Sie mir dazu Ihre Vorstellungen mit oder sehen in meinem Büro umfangreiche Fachliteratur dazu an, und lassen  Sie sich von mir eine Vorstudie mit überschläglichen Kosten erstellen. Für bekannte und erprobte Hausmodelle sind hier als erstes 2 DESIGNBEREICHE definiert:

 

   
Die Designbereiche

 
 

 

DESIGNBEREICH TRADITIONELL, der als vorwiegend einfach in der Herstellung, rechtwinklig und formal an traditionell vorhandene Linien und Grundrisse angelehnt bezeichnet werden kann, so wie der

DESIGNBEREICH AVANTGARDE (ORGANISCHE ARCHITEKTUR), dies ist die Variante der Organischen Architektur, die etwas komplexer in der Herstellung mit freien Linien, Winkeln und Grundrissen, teilweise auch Rundungen und ausgefallenen Höhenentwicklungen ausgestattet ist. 

 

   
Die Designlinien

Designlinie

Abbildungen

  Ausbaustufen
 

 

 


Simplex - Kubus





Standard




Mediterran





Baucontor





Neon
Post Design Homes in Neon




Nordamerikanische EFH





Skandinavischer Stil


Landhaus





Extravagance







  I + II mögl.





  I + II mögl.




  I + II mögl.





  I + II mögl.





  I + II mögl.
  Innenausbau Teil der Designlinie




  I + II mögl.














  Nur im DESIGNBEREICH AVANTGARDE möglich

Basis-Hauskosten hier abrufbar

Für die Ausbaustufe I der DESIGNLINIEN KUBUS UND STANDARD reduzieren sich die Kosten um 200 €/m2 gegenüber den oben angegebenen Basiskosten (Kostenobergrenze), für die DESIGNLINIE NAEFH um 500 €/m2, für die Ausbaustufe II der DESIGNLINIEN KUBUS UND STANDARD um 100 €/m2 gegenüber en Basiskosten, für die DESIGNLINIE NAEFH um 300 €/m2. Die Beschreibung der enthaltenen Leistungen der Ausbaustufen sind unter PUNKT  7 der BAUBESCHREIBUNGEN abrufbar. Die tasächlichen Kosten werden im Architektenvertrag festgelegt.

Die Energetische Sanierung
Größe Wohnfläche

KfW 55

bis 80 m2
80-100 m2 je zusätzl. m2
ab 100 m2 je zusätzl. m2



100.000 €
1400 €/m2
1200 €/m2


BAUBESCHREIBUNGEN hierzu

 

 

Die Hausgrößen, Weiteres

 





 


Die Hausgrößen werden als "Compact" (bis 110 m2), "Classic" (>110 und <150 m2), so wie "Executive" (>150m2) definiert. Beispielgrundrisse werden nach und nach neu eingestellt bzw. vorhandene zugeordnet.


Die Designlinien "Kubus" und "Simplex" haben geringfügig niedrigere Kosten.


Die Designlinie "Extravagance" ist nur im DESIGNBEREICH AVANTGARDE möglich und hat höhere Kosten.


Für typische gewünschte Items sind diese Kosten bei den Sonderausstattungen als Zusatzleistungen (ZL) angegeben. Die Ausbaustufen werden als Eigenleistungen (EL) bezeichnet. Die Häuser sind mit einem Mindeststandard funktionsfähig ausgestattet, was ausgedehnteren Erdbau, über minimale Standards hinaus gehende Fliesenarbeiten, Malerarbeiten und Bodenbeläge nicht einschließt. Das Ganze wird durch ein VERTRAGSWERK abgesichert, das eine korrekte und transparente Abwicklung garantiert.


   

Sonderausstattungen

und Basis-Kosten

Sonderausstattungen

DOWNLOAD HIER  ALS PDF-DATEI INKL. BASIS-KOSTEN UND KOSTENOBERGRENZE STANDARD
 


Weiteres zu Baubeschreibungen und Eigenleistungen

 



Unterlagen für den

Bauablauf


 

HIER FINDEN SIE DIE BAUBESCHREIBUNGEN.

 

EIGENLEISTUNGEN KÖNNEN GRUNDSÄTZLICH ERBRACHT WERDEN (EL), ENTWEDER IM RAHMEN DER BEI DEN BAUBESCHREIBUNGEN DARGESTELLTEN AUSBAUSTUFEN, ODER AUCH GANZ INDIVIDUELL. ERFAHREN SIE, WIE DIESE DIE GESAMTKOSTEN  REDUZIEREN. WENDEN SIE SICH DAZU DIREKT AN DAS BÜRO UNTER KONTAKT.

 

Hier finden Sie wichtige Informationen für Unterlagen für den Bauablauf - was benötige ich und wo bekomme ich was?


   

Verträge

 

 





 

 

 

 

 

 


 

DAS VERTRAGSWERK besteht aus einem "CONSULTINGVERTRAG FÜR DIE PLANUNG VON BAUWERKEN" (DOWNLOAD HIER  ALS PDF-DATEI), mit dem Leistungen und Honorarenach HOAI vereinbart werden und in dem als vereinbarte Leistung auch die Einhaltung der definierten Kostenobergrenze eingestellt ist, mit den dazugehörigen Anlagen und den weiterführenden Vorgaben für die Errichtung des Hauses. Der Bauherr hat bei der Gewährleistung - unter Mitwirkung des Bauconsulters - direkten Zugriff auf die Bauunternehmer der einzelnen Gewerke, während der Bauconsulter die Haftung im Rahmen des v.g. Vertrages trägt. Die im Vertrag angesprochene Anlage 1 sind die als Grundlage für den Vertrag bestimmten Grundlagenplanungen als Skizzen und m3- und m2-Berechnungen, so wie die in der Anlage 2 bestimmten Baubeschreibungen. Die Vergütung der Honorare erfolgt direkt an den Bauconsulter, der Baukosten direkt an die Bauunternehmer bis zur vereinbarten Kostenobergrenze.


Eine gesonderte Vertragsform gilt für reine Beraterverträge, dazu siehe Leistungen und Honorare.


Kurzfristige kleine Änderungen vorbehalten, aktuelle Versionen werden auf Wunsch  zugesandt.

 


Kostenobergrenzen

für Einfamilienhäuser

 

 





 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Das Prinzip der vertraglich festgelegten Kostenobergrenze für Einfamilienhäuser gilt für die oben genannten DESIGNLINIEN, wobei die gezeigte Zahl Basiskosten in € je m2 sind, nämlich Basis-Hauskosten KOG, die die folgenden Gewerke mit den angegebenen Basisleistungen einschließen:

 

Gewerkgruppe G 1 - Gründung

DIN 18300 ERDARBEITEN

DIN 18306 ENTWÄSSERUNGSKANALARBEITEN

DIN 18331 BETON- UND STAHLBETONARBEITEN

 

Gewerkgruppe G 2 - Mauerarbeiten, Decken

DIN 18330 MAUERARBEITEN (NUR WANDAUFBAU (1))

Verblendmauerwerk ist nicht in den Basiskosten enthalten

DIN 18331 BETON- UND STAHLBETONARBEITEN

 

Gewerkgruppe G 3 - Verkleidungen

DIN 18350 PUTZ- UND STUCKARBEITEN (NUR WANDAUFBAU (1)(2))

DIN 18352 FLIESEN- UND PLATTENARBEITEN

 

Gewerkgruppe G 4 - Wände (Wandaufbau (3)), Dachstuhl und Dachdeckung

DIN 18334 ZIMMER- UND HOLZBAUARBEITEN

DIN 18338 DACHDECKUNGS- UND DACHABDICHTUNGSARBEITEN

DIN 18339 KLEMPNERARBEITEN

 

Gewerkgruppe G 5 - Trockenbau inkl. Dämmung, ohne Spachtelarbeiten

DIN 18340 TROCKENBAU

 

Gewerkgruppe G 6 - Fenster, Rollläden, Außen- und Innentüren

DIN 18355 TISCHLERARBEITEN

DIN 18357 BESCHLAGARBEITEN

DIN 18358 ROLLLADENARBEITEN

DIN 18361 VERGLASUNGSARBEITEN

 

Gewerkgruppe G 7 - Estrich

DIN 18353 ESTRICHARBEITEN (NUR GRÜNDUNG (1))

 

Gewerkgruppe G 8 - Elektrik

DIN 18382 ELEKTRISCHE KABEL- UND LEITUNGSANLAGEN IN GEBÄUDEN

 

Gewerkgruppe G 9 - Lüftung, Heizung und Sanitär

DIN 18379 RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN

DIN 18380 HEIZANLAGEN UND ZENTRALE WASSERERWÄRMUNGSANLAGEN

DIN 18381 GAS-, WASSER UND ABWASSER-INSTALLATIONSANLAGEN INNERHALB VON GEBÄUDEN

 

Die Lieferung und der Einbau von Sanitärobjekten über einfachen Standard hinaus ist nicht in den Basiskosten enthalten.

 

Maler- und Bodenbelagarbeiten (DIN 18363 inkl. Trockenbauspachtelung und DIN 18365) sind nicht in den Basiskosten enthalten, außer Bodenbeläge Nassräume (Fliesen) bis 20 €/m2. 

 

Erdbau, der tiefer als 30 cm unter der Unterkante der Sohlplatte des Bauwerks hergestellt werden muss, ist nicht in den Basiskosten enthalten.


Zu den Basisleistungen und deren Basiskosten können Leistungen und Kosten für Ausstattungen treten, die sich nach den Wünschen und Möglichkeiten des Kunden richten (siehe oben).

 

Hierzu werden summiert die Architekten- und Ingenieurleistungen nach HOAI, die mindestens auf der Grundlage des funktionsfähigen Hauses ermittelt werden. Ebenso werden ggf. Kosten der weiteren Ausstattungen bei der Feststellung der Honorare berücksichtigt, immer jedoch auf der Grundlage der Nettokosten der Bauleistungen.

 

Die so gebildete Summe zzgl.der geltenden USt. ist die Kostenobergrenze.

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