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NACH

 

HOAI

 

 

 

1. Es gilt die HOAI in ihrer neuesten Fassung, sowohl was Leistungsphasen als auch Honorare angeht, mit einem generellen Abschlag bis zu 30%. In jedem Fall wird eine betriebswirtschaftliche Gegenrechnung erstellt. Dabei werden die Komplexität und der individuelle Leistungs-Bedarf und die finanziellen Möglichkeiten des Anfragers berücksichtigt werden. Darüber hinaus wird der tatsächliche Aufwand nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegengerechnet werden und aus den beiden Komponenten (HOAI reduziert auf der einen Seite und betriebswirtschaftliche Kosten auf der anderen Seite) das tatsächliche Angebot errechnet.

2. In Fällen, bei denen die Leistungen gem. Anlagen 11, 13 und 14 zur HOAI ganz oder teilweise durch Besondere Leistungen ersetzt werden oder ganz entfallen, kann nach den unten stehenden Leistungen und Honoraren abgerechnet werden.

3. Die Fälle gem. 2. kennzeichnen sich vor allem dadurch, dass die u.g. aufgeführten Leistungen als erhebliche Reduktion aus den Leistungen gem. Anlagen 11, 13 und 14 zur HOAI zuzüglich bestimmter Besonderer Leistungen erbracht werden, dergestalt, dass immer ausreichende Beschreibungen, Berechnungen und Pläne für jede Etappe hergestellt werden , d.h. dass der Zeitbedarf wesentlich geringer ist als üblich.

4. Reine Beratungsleistungen für Projekte werden nach Zeitaufwand abgerechnet, nur der Kernbereich Bauantrag inkl. technischer Nachweise wird. gem. 3. abgerechnet, Auftragsform hierzu (DOWNLOAD HIER  ALS PDF-DATEI)

5. Vertragsform für Bauconsultingverträge gem. 1. (DOWNLOAD HIER  ALS PDF-DATEI)

6. Die Honorare gelten immer zzgl. ges. Mehrwertsteuer.

7. Für Bauherren-, Baustellen-, Werkstatt-, Bauunternehmer- bzw. Behördenbesuche werden 135 € als Mindestkosten je Besuch für maximal 1 Std. vor Ort inklusive An- und Abfahrt und 135 € je zusätzlicher angefangener Stunde berechnet. Das Stundenhonorar allgemein (Büroarbeit) wird mit 135 €/h festgelegt. Anreisekosten (Transport und Unterkunft außerhalb von Berlin) werden berechnet, falls diese anfallen. Für Zeiten zur Auftragsübernahme werden keine Honorare und andere Kosten berechnet.


Kurzfristige kleine Änderungen vorbehalten, aktuelle Versionen werden auf Wunsch  zugesandt.


   

NACH

 

VERTRAGSETAPPEN

 

DIE LEISTUNGEN

 

A)

Typenplananpassung/Planung mit typisierten Modulen/Vereinfachte Planung

 

A1)

 

 

Erhebung, Zusammenstellung und Aufbereitung der Eingangsdaten für die Anpassung der Typenplanung/Anordnung der typisierten Module/Vereinfachte Planung, falls erforderlich Erwirkung eines Vorbescheides (Diese Vertragsetappe entspricht grob den Leistungen und Teilen der Leistungen nach §§ 33, 34 (1)1., §§ 49, 50(1)1., §§ 54, 55(1)1., Anlage 1.2.2 (1) 1. der HOAI).

 

A2)

 

 

Anpassung der Typenplanung/Anordnung der typisierten Module/Vereinfachte Planung und Abstimmung mit dem Kunden, grobe zeichnerische Darstellung (Diese Vertragsetappe entspricht grob den Leistungen und Teilen der Leistungen nach §§ 33, 34 (1) 2., §§ 49, 50(1) 2., §§ 54, 55(1)2., Anlage 1.2.2 (1) 2. der HOAI). .

A3)

 

 

Zusammenstellung, fachliche Koordination und Abstimmung aufeinander der Planunterlagen, sowie behördliche Vorlage, Begleitung der Bauvorlagedokumentation (Diese Vertragsetappe entspricht grob den Leistungen und Teilen der Leistungen nach §§ 33, 34 (1) 3.,4.,5., §§ 49, 50(1)3.,4.,5., §§ 54, 55(1)3.,4.,5. und Anlage 1.2.2 (1) 3.,4.,5. der HOAI)

 

 

 

B)

 

Produktionsvorbereitung

 

B1)

 

 

Zusammenstellung, Korrektur und Ausdruck der Herstellungszeichnungen, Bauablaufplan (Diese Vertragsetappe entspricht grob Teilen der Leistungen nach §§ 33, 34 (1)5., §§ 49, 50(1)5., §§ 54, 55(1)5. und Anlage 1.2.2 (1), 5. der HOAI).  

 

B2)

 

Anpassung der typisierten LV/ME, Materiallisten und Unternehmerartverzeichnisse (Diese Vertragsetappe entspricht grob Teilen der Leistungen nach §§ 33, 34 (1) 6.,7., §§ 49, 50(1)6., §§ 54, 55(1) 6., 7. und Anlage 1.2.2 (1) 6., 7. der HOAI). .  

 

 

 

C)

 

Produktionsbegleitung

 

C1)

 

 

Überwachung der Übereinstimmung der Unterlagen aus B) mit der Ausführung und Begleitung bei der Verfolgung von Gewährleistungs ansprüche gegenüber den Unternehmern (Diese Leistung kann auch auf die Bauleitung gem. LBO reduziert werden). Die Leistungsphasen nach HOAI §34(3) 8. und 9. wird nicht ausgeführt. Die Produktionsbegleitung schließt ausdrücklich die Überwachung der technisch-handwerklichen Leistungen der Unternehmer aus, die für diese eigenverantwortlich sind. Dies wird ausdrücklich vereinbart.

 

C2)

 

 

Einweisung des Kunden beim Selbstbau, Koordination der Produktion (Diese Vertragsetappe entspricht in etwa Teilen der Leistungen wie bei C1 zzgl. umfänglicher Besonderer Leistungen)

 

   
DIE KOSTEN  
 

 

Die Kosten der zu erbringenden Leistungen der Etappen A+B werden nach der folgenden Tabelle je nach Schwierigkeitsgrad der Aufgabe berechnet. Für Projekte außerhalb der €-Zone wird 1,00 € wie 1,10 US$ eingesetzt. Der Mindestsatz beträgt dabei 12000 € für den gesamten Leistungsumfang eines Projektes. Die Kosten der Leistungen der Etappe C werden mit einem Grundbetrag von 15,00 €/m2WNF (Wohn- und Nutzfläche), mindestens jedoch 1500 € und daraufhin nach Zeitaufwand (Baustellen-/Behördenbesuche) bzw. als Prozentsatz der Bausumme berechnet. Hierzu ist die gesetzliche USt. zu rechnen.

 

   

m2 WNF

 

€/m2 Wohn- und Nutzflächen

 

  Basis-m2
WNF
Basis-Grundhonorar
von bis in €
Zusatzhonorar je zusätzlicher m2
von bis in €
bis    250 110 12000 bis 15000
115,00 bis 150,00
250    - 500 251 22500 bis 32500
70,00 bis 110,00
500    und mehr 501 45000 bis 57500
50,00 bis 65,00
   

Die  Verteilung  der  o.a.

 

Kosten  auf  die  Leistungen  ist  die  Folgende:

 

A)

 

Typenplananpassung/Planung mit typisierten Modulen/Vereinfachte Planung  -  59,0%

 

A1)

9,0 %

A2)

23,0 %

A3)

27,0  %

 

 

B)

 

Produktionsvorbereitung  -  20,5%

 

B1)

12,5 %

B2)

8,0 %

   

C)

 

Produktionsbegleitung  - 20,5%

 

C1) Generell

 

C2) Generell

 

20,5 %

 

C1 + Zuschlag mit Faktor 1,5

 

Berlin und Brandenburg und

vereinbarte Sonderfälle (Nur Inspektion gem.Bauordnung)


Für Baustellen- bzw. Behördenbesuche werden 135 € als Mindestkosten je Besuch für maximal 1 Std. vor Ort inklusive An- und Abfahrt und 135 € je zusätzlicher angefangener Stunde berechnet. Das Stundenhonorar wird mit 135 €/h festgelegt. Anreisekosten (Transport und Unterkunft) werden berechnet, falls diese anfallen.

 

   

Die    Aufteilung    nach

 

Fachbereichen   erfolgt   wie  folgt:

 

1. Architektur

50 %

2a. Installationen allg.:

2b. Brandschutzinstall.:

15 %

15 % zusätzlich

3.. Tragwerk inkl. Wärmeschutz und Bauakustik:

35 %

 

 

Werden Installationen wegen ihrer Einfachheit nicht gesondert berechnet, so werden sie mit Architektur (insgesamt zu 65%) abgerechnet.

 

 

Wird die Planung nur eines oder zweier Fachbereiche geleistet, so wird hierfür ein um 10 Prozentpunkte höherer Betrag für Koordinationsaufwand berechnet.

 

 

Werden Teilleistungen erbracht, so erhöhen sich die genannten Kosten um einen Beitrag zum Koordinationsaufwand von 10 Prozentpunkten.

 

 

Bei gleichen oder spiegelgleichen Bauten auf dem gleichen oder benachbarten Grundstücken wird für jede Wiederholung 40% der oben genannten Kosten berechnet. Bei mehr als 20 Wiederholungen werden weitere Abschläge gegeben, über deren Höhe verhandelt wird.

 

 

Bei Subverträgen gilt:


- Bei Bearbeitung i.A. (Haftung geht auf Auftraggeber über) gilt ein Abschlag von 15 %


- Bei Bearbeitung in den Räumen des Auftraggebers gilt ein weiterer Abschlag von 10 %

 


Weiteres:

 

Die vorliegende Leistungs- und Kostenbeschreibung ist gültig bis zum 31.12.2019


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