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NACH
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HOAI
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1. Es gilt die
HOAI in ihrer neuesten Fassung, sowohl was Leistungsphasen als auch
Honorare
angeht, mit einem generellen Abschlag bis zu 30%. In jedem Fall wird eine betriebswirtschaftliche Gegenrechnung erstellt. Dabei
werden die Komplexität und der individuelle Leistungs-Bedarf und die
finanziellen Möglichkeiten des Anfragers berücksichtigt werden. Darüber
hinaus wird der tatsächliche Aufwand nach betriebswirtschaftlichen
Gesichtspunkten gegengerechnet werden und aus den beiden Komponenten
(HOAI reduziert auf der einen Seite und betriebswirtschaftliche Kosten
auf der anderen Seite) das tatsächliche Angebot errechnet.
2.
In Fällen, bei denen die Leistungen gem. Anlagen 11, 13 und 14 zur HOAI
ganz oder teilweise durch Besondere Leistungen ersetzt werden oder ganz
entfallen, kann nach
den unten stehenden Leistungen und Honoraren abgerechnet werden.
3. Die Fälle gem.
2. kennzeichnen sich
vor allem dadurch,
dass die u.g. aufgeführten Leistungen als erhebliche Reduktion aus den Leistungen gem. Anlagen 11, 13 und 14 zur
HOAI
zuzüglich bestimmter Besonderer Leistungen erbracht werden, dergestalt,
dass immer ausreichende Beschreibungen, Berechnungen und Pläne für
jede Etappe hergestellt werden , d.h. dass der Zeitbedarf wesentlich
geringer ist als üblich.
4. Reine Beratungsleistungen für Projekte
werden nach Zeitaufwand abgerechnet, nur der Kernbereich Bauantrag
inkl. technischer Nachweise wird. gem. 3. abgerechnet, Auftragsform
hierzu (DOWNLOAD
HIER ALS
PDF-DATEI)
5. Vertragsform für Bauconsultingverträge gem. 1. (DOWNLOAD
HIER ALS
PDF-DATEI)
6. Die Honorare
gelten immer zzgl. ges. Mehrwertsteuer.
7. Für Bauherren-, Baustellen-, Werkstatt-, Bauunternehmer- bzw. Behördenbesuche
werden 135 € als
Mindestkosten je Besuch für maximal 1 Std. vor Ort inklusive An- und Abfahrt
und 135 € je zusätzlicher angefangener Stunde berechnet. Das Stundenhonorar allgemein (Büroarbeit) wird mit 135 €/h
festgelegt.
Anreisekosten
(Transport und Unterkunft außerhalb von Berlin) werden berechnet, falls
diese anfallen. Für Zeiten zur Auftragsübernahme werden keine Honorare
und andere Kosten berechnet.
Kurzfristige kleine
Änderungen
vorbehalten, aktuelle Versionen werden auf Wunsch zugesandt.
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NACH
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VERTRAGSETAPPEN
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DIE LEISTUNGEN
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A)
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Typenplananpassung/Planung mit
typisierten Modulen/Vereinfachte Planung
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A1)
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Erhebung,
Zusammenstellung und
Aufbereitung der Eingangsdaten für die Anpassung der
Typenplanung/Anordnung der typisierten Module/Vereinfachte Planung,
falls erforderlich Erwirkung eines Vorbescheides (Diese Vertragsetappe
entspricht grob den Leistungen und Teilen der Leistungen nach
§§ 33, 34 (1)1., §§ 49, 50(1)1., §§ 54, 55(1)1., Anlage 1.2.2 (1) 1.
der
HOAI).
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A2)
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Anpassung der
Typenplanung/Anordnung der
typisierten Module/Vereinfachte Planung und Abstimmung mit dem Kunden,
grobe zeichnerische Darstellung (Diese Vertragsetappe entspricht grob
den Leistungen und Teilen der Leistungen nach §§ 33, 34 (1) 2., §§ 49,
50(1) 2.,
§§ 54, 55(1)2., Anlage 1.2.2 (1) 2. der HOAI). .
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A3)
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Zusammenstellung,
fachliche Koordination
und Abstimmung aufeinander der Planunterlagen, sowie behördliche
Vorlage, Begleitung der Bauvorlagedokumentation (Diese Vertragsetappe
entspricht grob den Leistungen und Teilen der Leistungen nach
§§ 33, 34 (1) 3.,4.,5., §§ 49, 50(1)3.,4.,5., §§ 54, 55(1)3.,4.,5. und
Anlage 1.2.2 (1)
3.,4.,5. der HOAI)
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B)
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Produktionsvorbereitung
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B1)
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Zusammenstellung,
Korrektur und Ausdruck
der Herstellungszeichnungen, Bauablaufplan (Diese Vertragsetappe
entspricht grob Teilen der Leistungen nach §§ 33, 34 (1)5., §§ 49,
50(1)5.,
§§ 54, 55(1)5.
und Anlage 1.2.2 (1), 5. der HOAI).
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B2)
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Anpassung der typisierten LV/ME,
Materiallisten und Unternehmerartverzeichnisse (Diese Vertragsetappe
entspricht grob Teilen der Leistungen nach §§ 33, 34 (1) 6.,7., §§ 49,
50(1)6.,
§§ 54, 55(1) 6., 7. und Anlage 1.2.2 (1) 6., 7. der HOAI).
.
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C)
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Produktionsbegleitung
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C1)
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Überwachung
der Übereinstimmung der
Unterlagen aus B) mit der Ausführung und Begleitung bei der Verfolgung
von Gewährleistungs ansprüche gegenüber den Unternehmern (Diese
Leistung kann auch auf die
Bauleitung gem. LBO reduziert werden). Die Leistungsphasen nach HOAI
§34(3) 8. und 9. wird nicht ausgeführt. Die Produktionsbegleitung
schließt ausdrücklich die Überwachung der technisch-handwerklichen
Leistungen der Unternehmer aus, die für diese eigenverantwortlich sind.
Dies wird ausdrücklich vereinbart.
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C2)
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Einweisung des
Kunden beim Selbstbau,
Koordination der Produktion (Diese Vertragsetappe entspricht in etwa
Teilen der Leistungen wie bei C1 zzgl.
umfänglicher Besonderer Leistungen)
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DIE KOSTEN |
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Die
Kosten der zu erbringenden Leistungen
der Etappen A+B werden nach der folgenden Tabelle je nach
Schwierigkeitsgrad der Aufgabe berechnet. Für Projekte außerhalb der
€-Zone wird 1,00 € wie 1,10 US$ eingesetzt. Der Mindestsatz beträgt
dabei 12000 € für den gesamten Leistungsumfang eines Projektes. Die
Kosten der Leistungen der Etappe C werden mit einem Grundbetrag von
15,00 €/m2WNF (Wohn- und Nutzfläche), mindestens jedoch 1500 € und
daraufhin nach Zeitaufwand
(Baustellen-/Behördenbesuche) bzw. als Prozentsatz der Bausumme
berechnet. Hierzu ist die gesetzliche USt. zu rechnen.
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m2 WNF
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€/m2 Wohn- und Nutzflächen
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Basis-m2
WNF
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Basis-Grundhonorar
von bis in €
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Zusatzhonorar je zusätzlicher m2
von bis in €
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bis 250 |
110 |
12000 bis 15000
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115,00 bis 150,00
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250 - 500 |
251 |
22500 bis 32500
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70,00 bis 110,00
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500 und mehr |
501 |
45000 bis 57500
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50,00 bis 65,00
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Die Verteilung der o.a.
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Kosten auf die Leistungen
ist die Folgende:
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A)
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Typenplananpassung/Planung mit
typisierten Modulen/Vereinfachte Planung - 59,0%
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A1)
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9,0 %
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A2)
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23,0 %
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A3)
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27,0 %
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B)
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Produktionsvorbereitung -
20,5%
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B1)
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12,5 %
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B2)
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8,0 %
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C)
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Produktionsbegleitung - 20,5%
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C1) Generell
C2) Generell
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20,5 %
C1 + Zuschlag mit Faktor 1,5
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Berlin und Brandenburg und
vereinbarte Sonderfälle (Nur Inspektion
gem.Bauordnung)
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Für Baustellen- bzw. Behördenbesuche
werden 135 € als
Mindestkosten je Besuch für maximal 1 Std. vor Ort inklusive An- und Abfahrt
und 135 € je zusätzlicher angefangener Stunde berechnet. Das Stundenhonorar wird mit 135 €/h
festgelegt. Anreisekosten
(Transport und Unterkunft) werden berechnet, falls diese anfallen.
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Die Aufteilung
nach
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Fachbereichen erfolgt
wie folgt:
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1. Architektur
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50 %
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2a. Installationen allg.:
2b. Brandschutzinstall.:
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15 %
15 % zusätzlich
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3.. Tragwerk inkl. Wärmeschutz und
Bauakustik:
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35 %
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Werden Installationen wegen ihrer
Einfachheit nicht gesondert
berechnet, so werden sie mit Architektur (insgesamt zu 65%)
abgerechnet.
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Wird die Planung nur eines oder zweier
Fachbereiche geleistet,
so wird hierfür ein um 10 Prozentpunkte höherer Betrag für
Koordinationsaufwand berechnet.
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Werden Teilleistungen erbracht, so
erhöhen sich die genannten
Kosten um einen Beitrag zum Koordinationsaufwand von 10 Prozentpunkten.
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Bei gleichen oder
spiegelgleichen Bauten
auf dem gleichen oder
benachbarten Grundstücken wird für jede Wiederholung 40% der oben
genannten Kosten berechnet. Bei mehr als 20 Wiederholungen werden
weitere
Abschläge gegeben, über deren Höhe verhandelt wird.
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Bei Subverträgen
gilt:
- Bei Bearbeitung i.A. (Haftung geht auf Auftraggeber über) gilt ein
Abschlag von 15 %
- Bei Bearbeitung in den Räumen des Auftraggebers gilt ein weiterer
Abschlag
von 10 %
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Weiteres:
Die vorliegende
Leistungs- und
Kostenbeschreibung ist gültig bis zum 31.12.2019
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